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Abfallgebühren

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.11.2025 gelten ab 1.1.2026 folgende Gebühren:

Abfallgrundgebühr - jährlich je Haushalt:

  • € 97,08 bei einem Ein-Personen-Haushalt,
  • € 140,77 bei einem Zwei-Personen-Haushalt,
  • € 174,75 bei einem Drei-Personen-Haushalt,
  • € 203,86 bei einem Vier-Personen-Haushalt und
  • € 228,14 bei einem Fünf- und Mehr-Personen-Haushalt

Abfallgrundgebühr Betriebe:

  • € 27,92 je Einwohnergleichwert und
  • € 0,16 je Nächtigung

weitere Gebühr je Behälterentleerung:

  • € 4,85 für 120 l Behälter
  • € 9,71 für 240 l Behälter
  • € 38,83 für 800 l Behälter
  • € 48,55 für 1.100 l Behälter

Biomüllgebühr füGewerbebetriebe pro Jahr:

  • € 188,12 für 120 l Behälter
  • € 273,07 für 240 l Behälter

Haushalte ohne Biotonne:

  • wird ein Betrag von € 12,14 je Person im Haushalt in Abzug gebracht

Sperrmüllgebühr:

  • € 0,31/kg

Schlachtabfälle:

  • € 0,20/kg

Behälterkauf und -miete / automatische Müllbehälteridentifikation (einmalig):

Der Verkauf von Mülltonnen bzw. Müllcontainern und dem Erkennungschip wird zum jeweiligen Einkaufpreis weitergegeben.