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Verordnung über die Erhebung einer Leerstandsabgabe

01.01.2026

Seit 1.7.2025 werden Verordnungen der Gemeinde im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht. 

Unter folgendem Link können Sie die Verordnung über die Erhebung einer Leerstandsabgabe (VBl. Nr. 13/2025) einsehen: RIS - Gemeinderecht authentisch für Tirol