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Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug

Die Strafregisterbescheinigung wird sofort im Gemeindeamt ausgestellt. 

Weiterführenden Informationen zu den unterschiedlichen Strafregisterbescheinigungen und zu den Gebühren finden Sie auf oesterreich.gv.at unter Strafregisterbescheinigung.

Bestätigung des freiwilligen Engagements für gebührenfreie Strafregisterbescheinigung (gemäß § 14 TP 26 Abs. 7 Z 1 lit a des Gebührengesetztes):  2026-Bestaetigung-des-FWE-SRB.pdf herunterladen (0.22 MB)

Zuständig