Tarifbezeichnung | Tarifhöhe |
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1x Betreuung pro Woche | € 44,46 / Monat |
2x Betreuung pro Woche | € 88,91 / Monat |
3x Betreuung pro Woche | € 133,37 / Monat |
4x Betreuung pro Woche | € 177,83 / Monat |
5x Betreuung pro Woche | € 222,28 / Monat
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einmalige Spontanbetreuung | € 11,11 / Tag |
Mittagessen 3-gängig | € 5,00 / Essen |
Sommerbetreuung Vormittag bis 13.00 Uhr | € 11,11 / Tag |
Sommerbetreuung Nachmittag bis 17.00 Uhr | € 5,55 / Tag
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- Achtung: Spontananmeldungen können nur angenommen werden, sofern es die Kapazitäten erlauben. Wir bitten um Verständnis!
- Der Monatsbeitrag wird 10 x eingehoben, September bis Juni. Urlaube, Krankenstand oder andere Pausen werden nicht berücksichtigt. Der Juli Beitrag kommt nicht zur Verrechnung, jedoch dafür der ganze September. Abrechnung erfolgt mittels Gemeinderechnung, bis zum 15. des Folgemonates. Die Betreuung in den Zwischenferien und Fenstertagen während der Schulzeit ist im Monatsbeitrag inkludiert.
- In den Sommerferien kann tageweise angemeldet werden, je nach Bedarf - Verrechnung separat.
- Für Buchungen für die Zwischenferien, Fenstertag und Sommerferien gibt es eigene "Buchungsfenster", wo das Online-Anmeldeportal geöffnet wird. Die jeweiligen Termine erhalten Sie für das laufende Schuljahr zu Beginn des Schuljahres, für die Sommerferien im Frühjahr. Eine Betreuung in den Ferien kann nur bei fristgerechten Buchungen garantiert werden.
- Jene Familien, die NUR in den Ferien eine Betreuung benötigen, bitten wir, aktiv mit uns in Verbindung zu treten! In diesem Fall kommen die Tarife der Sommerbetreuung zum Tragen.
- Mittagessen wird automatisch für jedes betreute Kind bestellt!
- INFO`s für auswärtige Familien: Die Abrechnung erfolgt direkt über die jeweilige Heimatgemeinde. Wir bitten auch die Tarife entsprechend dort zu hinterfragen.
Geschwistertarif:
Das günstigere/zweite Kind derselben Familie (Geschwisterkind) bekommt 50 % Nachlass zum jeweiligen Monatstarif, egal in welcher Einrichtung sich dieses Kind befindet! (Sofern für beide Kinder ein Tarif zur Verrechnung kommt.)
Soziale Ermäßigung:
Haushaltseinkommen / Monat | Höhe Ermäßigung |
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bis € 1.149,- | 80 % Ermäßigung |
€ 1.150,- bis € 1.499,- | 60 % Ermäßigung |
€ 1.500,- bis € 2.099,- | 40 % Ermäßigung |
€ 2.100,- bis € 2.649,- | 20 % Ermäßigung |
- Soziale Ermäßigung kann mittels Antrag eingebracht werden! (Jahreslohnzettel Vorjahr bzw. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Nachweis Alimente)
- Der Antrag ist für jedes Betreuungsjahr NEU einzubringen!
- Sollte sich die Einkommenssituation im laufenden Jahr maßgeblich ändern, ist dies bekannt zu geben und umgehend ein aktueller Lohnzettel vorzulegen.
- Gilt auch für die Sommerbetreuung und den Tagestarif.
- Die Unterlagen können bei Barbara Kugler im Gemeindeamt abgegeben werden.