Tarifbezeichnung | Tarifhöhe |
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2x Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr | € 88,91 / Monat |
3x Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr | € 133,37 / Monat |
4x Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr | € 177,83 / Monat |
5x Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr | € 222,28 / Monat |
1x regelmäßige Nachmittagsbetreuung (Montag bis Donnerstag) | € 33,34 / Monat |
einmalige Spontanbetreuung am Vormittag | € 11,11 / Tag |
einmalige Spontanbetreuung am Nachmittag | € 5,55 / Tag |
Mittagessen 2-gängig | € 2,78 / Essen |
Sommerbetreuung Vormittag bis 13.00 Uhr | € 11,11 / Tag |
Sommerbetreuung Nachmittag bis 17.00 Uhr | € 5,55 / Tag |
- Der Monatsbeitrag wird 10 x eingehoben, September bis Juni. Urlaube, Krankenstand oder andere Pausen werden nicht berücksichtigt. Der Juli Beitrag kommt nicht zur Verrechnung, jedoch dafür der ganze September. Die Abrechnung erfolgt mittels Gemeinderechnung, bis zum 15. des Folgemonates. Auch das Monat der Eingewöhnung ist zu bezahlen!
- Eine "Kündigung" ist unter Einhaltung von einer 2-monatigen Frist möglich, es sei denn, der Platz kann einem anderen Kind zugeteilt werden.
- Die Betreuungskosten während der Herbst-/Semester- & Osterferien sind im Ausmaß der üblichen Leistungen im Monatsbeitrag inkludiert. Im Sommer kann tageweise angemeldet werden, je nach Bedarf - Verrechnung separat.
- Für Buchungen für die Zwischenferien, Fenstertag und Sommerferien gibt es eigene "Buchungsfenster", wo das Online-Anmeldeportal geöffnet wird. Die jeweiligen Termine erhalten Sie für das laufende Schuljahr zu Beginn des Schuljahres, für die Sommerferien im Frühjahr. Eine Betreuung in den Ferien kann nur bei fristgerechten Buchungen garantiert werden.
- Je Halbjahr wird ein Bastelbeitrag von € 10,- verrechnet.
- INFO`s für Familien aus HATTING: Anmeldungen werden jederzeit angenommen! Bitte bei der Heimatgemeinde lediglich eine Bestätigung einholen. Die Abrechnung erfolgt über Hatting, und auch die Tarife sind bitte dort zu hinterfragen.
Geschwistertarif:
Das günstigere/zweite Kind derselben Familie (Geschwisterkind) bekommt 50 % Nachlass zum jeweiligen Monatstarif, egal in welcher Einrichtung sich dieses Kind befindet! (Sofern für beide Kinder ein Tarif zur Verrechnung kommt.)
Soziale Ermäßigung:
Haushaltseinkommen / Monat | Höhe Ermäßigung |
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bis € 1.149,- | 80 % Ermäßigung |
€ 1.150,- bis € 1.499,- | 60 % Ermäßigung |
€ 1.500,- bis € 2.099,- | 40 % Ermäßigung |
€ 2.100,- bis € 2.649,- | 20 % Ermäßigung |
- Soziale Ermäßigung kann mittels Antrag eingebracht werden! (Jahreslohnzettel Vorjahr bzw. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Nachweis Alimente)
- Der Antrag ist für jedes Betreuungsjahr NEU einzubringen!
- Sollte sich die Einkommenssituation im laufenden Jahr maßgeblich ändern, ist dies bekannt zu geben und umgehend ein aktueller Lohnzettel vorzulegen.
- Gilt auch für die Sommerbetreuung und den Tagestarif.
- Die Unterlagen können bei Barbara Kugler im Gemeindeamt abgegeben werden.