Die Einstufung in 3, 4 oder 5-jährig erfolgt nach dem Einschreibungsstichtag (1.9.) und bleibt für das gesamte Betreuungsjahr aufrecht.
- 3-jährig: Alle Kinder, die bis zum 31. August ihr drittes Lebensjahr vollendet haben.
- 4-jährig: Alle Kinder, die bis zum 31. August ihr viertes Lebensjahr vollendet haben.
- 5-jährig: Alle Kinder, die bis zum 31. August ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben. Für diese Kinder besteht eine Verpflichtung zum Besuch eines Kindergartens im Ausmaß von 20 Stunden/Woche.
Tarifbezeichnung | Tarifhöhe |
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Vormittagsbetreuung bis 13.00 Uhr für 3-Jährige | € 72,24 / Monat |
Vormittagsbetreuung, bis max. 20 Std./Woche, für 4 & 5-Jährige | gratis |
Vormittagsbetreuung, mehr als 20 Std./Woche, für 4 & 5-Jährige | € 22,23 / Monat |
regelmäßig Nachmittagsbetreuung (im Voraus angemeldeter fixer Nachmittag, Montag bis Donnerstag möglich) | € 11,11 / Nachmittag / Monat |
Spontanbetreuung am Nachmittag (bis maximal 4 Einzelnachmittage je Monat) | € 11,11 / Nachmittag |
Mittagessen 2-gängig
| € 4,66 / Essen
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Sommerbetreuung Vormittag bis 13.00 Uhr | € 11,11 / Tag |
Sommerbetreuung Nachmittag | € 5,55 / Tag |
- Der Monatsbeitrag wird 10 x eingehoben, September bis Juni. Urlaube, Krankenstand oder andere Pausen werden nicht berücksichtigt. Der Juli kommt nicht zur Verrechnung, jedoch dafür der September. Die Abrechnung erfolgt mittels Gemeinderechnung, bis zum 15. des Folgemonates. Die Betreuung in den Zwischen-Ferien & Fenstertagen ist im Monatsbeitrag inkludiert.
- Im Sommer kann tageweise angemeldet werden, je nach Bedarf. - Verrechnung separat.
- Für Buchungen für die Zwischenferien, Fenstertag und Sommerferien gibt es eigene "Buchungsfenster", wo das Online-Anmeldeportal geöffnet wird. Die jeweiligen Termine erhalten Sie für das laufende Schuljahr zu Beginn des Schuljahres, für die Sommerferien im Frühjahr. Eine Betreuung in den Ferien kann nur bei fristgerechten Buchungen garantiert werden.
- Die Nachmittagsbetreuung findet immer im Kindergarten 1 statt, auch für Kinder vom Kindergarten 2.
- Je Halbjahr wird ein Bastelbeitrag von € 20,00 verrechnet.
Geschwistertarif:
Das günstigere/zweite Kind derselben Familie (Geschwisterkind) bekommt 50 % Nachlass zum jeweiligen Monatstarif, egal in welcher Einrichtung sich dieses Kind befindet! (Sofern für beide Kinder ein Tarif zur Verrechnung kommt.)
Soziale Ermäßigung:
Haushaltseinkommen / Monat | Höhe Ermäßigung |
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bis € 1.149,- | 80 % Ermäßigung |
€ 1.150,- bis € 1.499,- | 60 % Ermäßigung |
€ 1.500,- bis € 2.099,- | 40 % Ermäßigung |
€ 2.100,- bis € 2.649,- | 20 % Ermäßigung |
- Soziale Ermäßigung kann mittels Antrag eingebracht werden! (Jahreslohnzettel Vorjahr bzw. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Nachweis Alimente)
- Der Antrag ist für jedes Betreuungsjahr NEU einzubringen!
- Sollte sich die Einkommenssituation im laufenden Jahr maßgeblich ändern, ist dies bekannt zu geben und umgehend ein aktueller Lohnzettel vorzulegen.
- Gilt auch für die Sommerbetreuung und den Tagestarif.
- Die Unterlagen können bei Barbara Kugler im Gemeindeamt abgegeben werden.