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Die Abfallgebührenverordnung der Gemeinde Inzing musste aufgrund einer Stellungnahme der Aufsichtsbehörde dem Tiroler Abfallgebührengesetz angepasst werden.
Es ist zukünftig nur mehr eine einheitliche Abfallgrundgebühr vorgesehen und die bislang geteilten „Restmüllgrundgebühren“ und „Biomüllgrundgebühren“ mussten zu einer Abfallgrundgebühr zusammengefasst werden. In ihrer Höhe hat sich - abgesehen von der vom Gemeinderat beschlossenen Indexanpassung - nichts geändert.
Haushalten ohne Biomülltonne wird wie bisher ein entsprechender Betrag je Person im Haushalt in Abzug gebracht. Die Entleerungsgebühren für die Restmülltonne werden wie bisher separat verrechnet. Es wurden auch hier keine außerordentlichen Erhöhungen beschlossen, sondern nur indexangepasst.
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