Der Finderlohn für den Wert der gefundenen Sache bis zu € 2.000,- beträgt 10%, den Wert von € 2.000,- übersteigend – 5%.
Die jeweiligen Finder erlangen das Eigentumsrecht an der gefundenen Sache erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, bei beweglichen Sachen bei einem Wert bis € 100,- nach 6 Monaten, ab einem Wert über € 100,-- nach 1 Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Fundanzeige (§§392 und 1466 ABGB).